| 1. |
Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen |
| |
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Leistungen, welche die Linksystem München
GmbH (nachfolgend kurz "Link-M" genannt) als Access-Provider
und IT-Serviceanbieter gegenüber ihren Kunden erbringt.
Nicht vom Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen umfasst
sind solche von Link-M zu erbringenden Projektleistungen, die
auf die (inhaltliche, grafische und technische) Konzeption,
Erstellung und Um- bzw. Bearbeitung (Pflege, Relaunch) eines
Internet-Auftritts des Kunden gerichtet sind. Für diese
Projektleistungen der Link-M gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Web-Dienstleistungen". Ferner gelten nachfolgende
Geschäftsbedingungen nur, soweit Link-M mit dem Kunden
keine abweichenden individuellen Vereinbarungen trifft. |
| 2. |
Zeitliche Bindung an Angebote, Zustandekommen von Verträgen |
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Link-M ist an eigene Angebote nur bis zum Ablauf von vier
Wochen nach Zugang des Angebots beim Kunden gebunden. Verträge
kommen erst dann zu Stande, wenn der Kunde schriftlich sein
uneingeschränktes Einverständnis mit einem von Link-M
unterbreiteten Angebot erklärt. |
| 3. |
Art und Umfang der Vertragsleistungen, zeitliche Verfügbarkeit |
| 3.1 |
Art und Umfang der von Link-M im einzelnen zu erbringenden
Leistungen ergeben sich vorrangig aus den mit dem Kunden getroffenen
individuellen Vereinbarungen und aus der die Individualvereinbarung
ergänzenden jeweiligen "Leistungsbeschreibung/Preisliste".
Aus diesen Leistungsbeschreibungen/Preislisten ergeben sich
die unterschiedlichen Tarife und die davon umfassten Leistungspakete. |
| 3.2 |
Link-M stellt sicher, dass die von ihr verwaltete und allgemein
allen Kunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B.
Standleitungen, Mail-Server, Link-M-eigene Web-Server) in jedem
Kalendermonat über eine Dauer von 97% der auf den Kalendermonat
entfallenden Zeit funktionstüchtig ist. Routinemäßige
Wartungsarbeiten, die eine Beeinträchtigung der dem Kunden
zur Verfügung gestellten Systeme zur Folge haben können,
führt Link-M überwiegend in den Nachtstunden zwischen
20:00 Uhr und 07:00 Uhr durch. Außerplanmäßige
Wartungsarbeiten nimmt Link-M möglichst nach vorheriger
Information des Kunden vor. Die vorstehende Verfügbarkeitsregelung
gilt jedoch nicht, sofern und soweit der Kunde über die
bereit gestellten Systeme die technische Verfügungsgewalt
innehat. |
| 4. |
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufwendungsersatz |
| 4.1 |
Vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung
bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach den vom
Kunden gewählten Tarifen, die sich aus der entsprechenden
"Leistungsbeschreibung/Preisliste" ergeben. |
| 4.2 |
Soweit für Leistungen eine nach Zeitabschnitten bemessene
Festvergütung vereinbart ist, hat der Kunde die Vergütung
beginnend mit dem Tag der Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit
für den Rest des Zeitabschnitts anteilig nach Tagen zu
zahlen. Danach sind die Einzelvergütungen im Voraus zu
Beginn der jeweiligen Berechnungsperiode nach Zugang einer Rechnung
zu zahlen. Ist die Vergütung für Teile eines Abrechnungszeitraumes
zu berechnen, so wird diese anteilig für jeden Tag anhand
des Preises für den gesamten Abrechnungszeitraum ermittelt.
Sonstige Vergütungen sind nach vollständiger Erbringung
der Leistung und Zugang der Rechnung zu zahlen. |
| 4.3 |
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. |
| 4.4 |
Die vertraglich vereinbarte Vergütung umfasst nicht solche
Aufwendungen, insbesondere Auslagen und Nebenkosten, die Link-M
entweder im Auftrag des Kunden tätigte oder im Interesse
des Kunden für erforderlich halten durfte. |
| 4.5 |
Jeder Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung benannte
Bankkonto zu zahlen und muss dort spätestens am 14. Tag
nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei erteilter
Einzugsermächtigung muss stets für ausreichende Deckung
des Bankkontos gesorgt sein. Kosten für etwaige Rücklastschriften
(einschließlich einer Bearbeitungsgebühr) werden
dem Kunden in Rechnung gestellt. |
| 5. |
Zahlungsverzug |
| 5.1 |
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab Verzugseintritt
Zinsen in Höhe von 7 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank auf die rückständige Vergütung,
es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder Link-M einen
höheren Verzugsschaden nach. |
| 5.2 |
Im Falle des Verzuges des Kunden mit der Bezahlung von nach
Zeitabschnitten bemessenen Festvergütungen und unter den
nachstehend in Tz. 5.3 festgelegten Voraussetzungen ist Link-M
berechtigt, entweder den Zugang des Kunden zu den Online-Diensten
der Link-M auf Kosten des Kunden und unter Fortgeltung der Pflicht
des Kunden zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung
zu sperren oder die laufenden Vertragsbeziehungen außerordentlich
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
| 5.3 |
Die unter vorstehender Tz. 5.2 beschriebenen Maßnahmen
kann Link-M unter der Voraussetzung ergreifen, dass der Kunde
- für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit
der Entrichtung der vereinbarten Vergütung bzw. eines
nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist
oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine
erstreckt, mit der Entrichtung der vertraglich vereinbarten
Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug geraten
ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
|
| 5.4 |
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen des Zahlungsverzuges
bleibt Link-M vorbehalten. |
| 6. |
Leistungsfristen und -termine |
| |
Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich,
wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Eine
Leistungsfrist verlängert sich bzw. ein Leistungstermin
verschiebt sich um die Zeit, in der Link-M aus nicht von ihr
zu vertretenden Gründen an der Leistung gehindert ist. |
| 7. |
Lieferungen, Warenversand |
| 7.1 |
Link-M ist berechtigt, die Kosten für die Versendung
der an den Kunden zu liefernden Waren einschließlich der
Kosten für eine ausreichende Versicherung dieser Waren
gegen Nachweis in Rechnung zu stellen. Etwaige nach dem Umsatzsteuergesetz
abziehbare Vorsteuerbeträge sind dabei in Abzug zu bringen. |
| 7.2 |
Soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, erhält
der Kunde Software, die Link-M dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung
stellt, nur im Objekt-Code auf einem vertraglich vereinbarten
maschinenlesbaren Aufzeichnungsträger. Dies gilt unabhängig
davon, ob der Kunde die Software käuflich erwirbt oder
nur im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Miete,
Leasing) nutzt. |
| 8. |
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden und Folgen ihrer
Verletzung |
| 8.1 |
Aufbewahrung und Offenlegung von Zugangsdaten |
| |
Der Kunde hat etwaige, ihm von Link-M übermittelte Zugangsdaten
(v.a. Anschlusskennungen, persönliche Kennwörter,
Zugangscodes etc.) vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt
aufzubewahren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten
und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen der Link-M
ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Link-M Dritten
zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bei begründetem
Verdacht, dass die Zugangsdaten eines Kunden unberechtigt durch
Dritte genutzt werden, ist Link-M berechtigt, eine Zugangssperre
zu setzen. Link-M wird den Kunden hierüber informieren
und ihm neue Zugangsdaten zusenden. Ferner wird Link-M dem Kunden
jederzeit auf dessen Wunsch neue Zugangsdaten übermitteln.
Setzt Link-M gemäß den vorstehenden Bestimmungen
eine Zugangssperre, bleibt der Kunde zur Entrichtung der gesamten
vertraglich vereinbarten Vergütung auch für die Dauer
der Sperre verpflichtet. Es erfolgt keine zeitanteilige Verrechnung.
Der Kunde hat auch die Vergütungen zu zahlen, die durch
die unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten, insbesondere seiner
Anschlusskennung, entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat. |
| 8.2 |
Rechtliche Verantwortung des Kunden |
| 8.2.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, die von Link-M zur Verfügung
gestellten Dienste in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen
gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen
und den mit Link-M getroffenen vertraglichen Vereinbarungen
zu nutzen. Der Kunde ist für die Inhalte, die er über
das Internet z.B. auf seiner Website der Öffentlichkeit
zugänglich macht oder sonst darbietet (etwa in Newsgroups)
sowie per E-Mail übermittelt oder zugestellt bekommt, allein
und in vollem Umfang verantwortlich. |
| 8.2.2 |
Erhält Link-M - auf welche Weise auch immer - einen hinreichenden
Verdacht davon, dass der Kunde seine unter vorstehender Tz.
8.2.1 beschriebenen Rechtspflichten verletzt hat bzw. fortlaufend
verletzt, kann Link-M den Kunden schriftlich dazu auffordern,
spätestens bis zum Ablauf von drei Werktagen nach Zugang
des Aufforderungsschreibens gegenüber Link-M schriftlich
Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahme des Kunden muss nachvollziehbar
und detailliert begründet werden und sollte mit entsprechenden
Nachweisen - soweit vorhanden - unterlegt sein. Unterlässt
es der Kunde, innerhalb der vorbezeichneten Frist in der vorstehend
beschriebenen Weise Stellung zu nehmen, ist Link-M berechtigt,
die unter nachstehender Tz. 8.2.3 bezeichneten technischen Maßnahmen
zu ergreifen und so lange aufrecht zu erhalten, bis der Kunde
gegenüber Link-M die Unbegründetheit des Verdachts
einer Rechtsverletzung nachweist. Äußert sich der
Kunde auch nach einer zweiten Aufforderung der Link-M nicht
zu dem geäußerten Verdacht in vorbeschriebener Weise
und innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des zweiten Aufforderungsschreibens,
ist Link-M berechtigt, die laufenden Vertragsbeziehungen mit
sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. |
| 8.2.3 |
Erlangt Link-M - auf welche Weise auch immer - Kenntnis davon,
dass der Kunde seine unter vorstehender Tz. 8.2.1 beschriebenen
Rechtspflichten tatsächlich verletzt hat bzw. fortlaufend
verletzt, ist Link-M berechtigt, die fortdauernde Rechtsverletzung
durch die ihr zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen
so lange zu unterbinden, bis der Kunde gegenüber Link-M
nachweist, dass es künftig zu keinen Rechtsverletzungen
mehr kommen wird. Dieses Recht der Link-M ist unabhängig
von einem Verschulden des Kunden. Als technische Maßnahme
im vorbezeichneten Sinne kommt insbesondere in Betracht, die
Anbindung der vom Kunden im Internet dargebotenen rechtswidrigen
Inhalte ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen,
den Kunden für den Versand weiterer E-Mails zu sperren,
vom Kunden installierte Programme, Scripts etc., die den Betrieb
des Servers oder die Datensicherheit beeinträchtigen, zu
deaktivieren bzw. zu deinstallieren oder vom Kunden betriebene
Server zu deaktivieren bzw. die Anbindung des Kunden an das
Internet zu sperren. Sollte der Link-M angesichts der Häufigkeit
oder der Schwere der vom Kunden begangenen Rechtsverstöße
ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar sein,
ist Link-M zur außerordentlichen Kündigung der laufenden
Vertragsbeziehungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung
berechtigt. |
| 8.2.4 |
Der Kunde stellt Link-M von allen Ansprüchen Dritter
aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Kunden über
das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei.
Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Kunde der Link-M
den gesamten durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten entstandenen
Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung
zu ersetzen hat. |
| 9. |
Datenschutz, Datensicherung, Geheimhaltung |
| 9.1 |
Link-M stellt den Datenschutz nach den jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen sicher. Dem Kunden ist bekannt, dass seine personenbezogenen
Daten zum Zwecke der Bereitstellung des Zugangs, der Nutzungsmöglichkeit
und der Abrechnung erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt
werden. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen
Daten ausschließlich zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung,
für die Hotline und hier insbesondere zur technischen Unterstützung
im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte dritte
Unternehmen durch Link-M übermittelt werden können.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung personenbezogener
Daten durch Link-M bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung
des Kunden. |
| 9.2 |
Die Vertragspartner werden solche Unterlagen, Dokumentationen
und sonstigen Informationen vertraulich behandeln, die der jeweils
andere Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichnet
hat oder an denen erkennbar ein Geheimhaltungsinteresse des
jeweils anderen Vertragspartners besteht. |
| 10. |
Aufrechnung, Abtretung |
| 10.1 |
Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Link-M mit
eigenen Forderungen nur insoweit aufrechnen, als letztere rechtskräftig
festgestellt oder von Link-M ausdrücklich anerkannt sind.
|
| 10.2 |
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Link-M auf Dritte
übertragen. |
| 11. |
Rechtevorbehalt |
| |
Link-M behält sich an den Produkten, die sie an den Kunden
verkauft und liefert, bis zur vollständigen Bezahlung der
hierfür vereinbarten Vergütung sämtliche Rechte,
insbesondere Eigentums- und gewerbliche Schutzrechte sowie urheberrechtliche
Nutzungsrechte vor. Der Kunde darf diese im Eigentum der Link-M
stehenden Produkte nicht veräußern, vermieten, verleihen
oder verpfänden. |
| 12. |
Gewährleistung, Haftung |
| |
Link-M übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
die Gewährleistung und Haftung für die vertragsgemäße
Nutzung nur der von Link-M selbst zur Verfügung gestellten
und administrierten Dienste und Produkte. Link-M übernimmt
jedoch keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit derjenigen technischen
Systeme einschließlich Telekommunikationsleitungen, die
Link-M nicht administriert und/oder auf die Link-M keinen technischen
Zugriff hat. Dies gilt insbesondere für Verbindungen zwischen
dem Übergabepunkt an das Internet und anderen Rechnern
im Internet. |
| 13. |
Schriftform |
| |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für
den Verzicht auf die Einhaltung dieses Schriftformerfordernisses.
Telefaxe und E-Mails genügen nur dann der Schriftform,
wenn dies in diesen Geschäftsbedingungen oder in den mit
dem Kunden individuell getroffenen Vereinbarungen ausdrücklich
vorgesehen ist. |
| 14. |
Anwendbares Recht |
| |
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des deutschen Internationalen Privatrechts. |
| 15. |
Gerichtsstand |
| |
Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. |
| 16. |
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen, Vertragslücken |
| |
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam
erweisen oder bei Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige
Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die
Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner
verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung
so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen
beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen,
dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise
der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche
Zweck bestmöglich erreicht wird. |
Stand: 1. Juni 2001